AGB

AGB und Lizenzvereinbarung

Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (Stand: Januar 2024)

 

Liebe Nutzerin, lieber Nutzer (im Folgenden „Nutzer*in”)!
Herzlich Willkommen bei der EiS-App. Unsere inklusive Sprachlern-App zum Erlernen von Gebärden (im Folgenden “EiS-App”) ist eine App für Android und iOS der Wörterfabrik für Unterstützte Kommunikation UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden “Wörterfabrik”), Funkstraße 11, 22767 Hamburg.
Zusätzliche Informationen siehe Impressum.
Die folgenden Nutzungs- und Geschäftsbedingungen sind die rechtliche Grundlage für die Nutzung der von der Wörterfabrik angebotenen Dienste.

 

1. Funktionsumfang und Gültigkeit

 

Die EiS-App ist eine Sprachlern-App für Gebärden. Mit der EiS-App kann man leicht einzelne Wörter aus der Deutschen Gebärdensprache lernen.
Die EiS-App wird zu folgendem vertragsmäßigen Gebrauch überlassen: Die Sprachlern-App bietet ein Wörterbuch, in dem man nach Begriffen suchen kann. Jeder Begriff wird mit vier Elementen dargestellt: METACOM-Symbol, geschriebenes Wort, Audiowiedergabe, Gebärdenvideo.

Ein eingeschränkter Wortschatz steht den Nutzer*innen kostenlos zur Verfügung (Probeversion).

Mit einem Abo kann man kostenpflichtig nach Vertragsschluss die Vollversion in Anspruch nehmen, siehe Punkt 2.

Die EiS-App darf gleichzeitig nur auf einem Gerät genutzt werden bzw. im Familien-Abonnement auf bis zu fünf Geräten.

Einzelheiten zum Nutzungsrecht finden Sie unter Punkt 8.

Institutionelle Nutzung (Multi-User-Lizenz) wird durch einen Lizenzvertrag für Institutionen, Vereine, Praxen und sonstige juristische Personen gesondert geregelt. Schreiben Sie uns gern eine E-Mail an: info@eis-app.de

 

2. Nutzer*innenkonto und Vertragsabschluss

 

Für das Abo der EiS-App gibt es verschiedene Preis- und Laufzeitmodelle. Diese sind auf der Webseite www.eis-app.de zu finden.

Die Preise gelten inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Im Rahmen des Vertrags und der gebuchten Laufzeit können die Inhalte und die Funktionen des Wörterbuchs genutzt werden.

Das Angebot der EiS-App über E-Commerce-Plattformen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Bestellung durch die Nutzer*in. Mit der Bestellung gibt die Nutzer*in ein verbindliches Angebot ab, das entsprechende Produkt zu verwenden. Durch eine darauffolgende E-Mail mit der Bestätigung der Bestellung gilt die Bestellung von Wörterfabrik als angenommen und der Vertrag mit der Nutzer*in kommt zustande.

 

Die Nutzer*in kann ein Konto für die Verwendung der App wie folgt anlegen:

– Registrierung in der App mit E-Mail-Adresse und Passwort
– Akzeptieren der AGB

 

Die Nutzer*in erhält daraufhin eine Bestätigungsmail an die angegebene E-Mail-Adresse. Vor Abschluss der Bestellung werden ausgewählte Abrechnungsart, Preis und Laufzeit dargestellt. Die Nutzer*in muss für die Registrierung korrekte und aktuelle Daten verwenden. Die Nutzer*in wird diese Daten im Fall von Änderungen aktualisieren. Die Nutzer*in kann ihre Daten vor Abschluss des Registriervorgangs berichtigen. Der Vertrag wird für die von der Nutzer*in ausgewählte Laufzeit geschlossen. Nach Klick auf die Schaltfläche erhält die Nutzer*in per E-Mail einen Download-Link gesandt.

 

Die Nutzer*in installiert die Software selbst.

Die Dokumentation steht der Nutzer*in elektronisch auf der Webseite zur Verfügung. Die technische als auch die
Nutzerdokumentation wird nur in elektronischer Form bereitgestellt und geschuldet.

 

Die Zahlung für die ausgewählte Laufzeit muss bei Vertragsschluss und bei Verlängerung jeweils im Voraus gezahlt werden.

Wörterfabrik schuldet Beratungsleistungen nur sofern dies ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. Gegebenenfalls zu erbringende Beratungsleistungen sind von der Nutzer*in gesondert zu angemessenen und marktüblichen Konditionen zu vergüten. Jegliche weitere Kommunikation der Wörterfabrik findet über die von der Nutzer*in angegebene E-Mail-Adresse statt. Sofern die Nutzer*in diese ändert, muss sie der Wörterfabrik umgehend die neue Adresse mitteilen.

 

Die Nutzer*in wird die EiS-App Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Wörterfabrik zugänglich machen. Als Dritte gelten nicht Personen, die sich zur vertragsgemäßen Nutzung der Software bei der Nutzer*in aufhalten.

 

Der Nutzer*in ist es nicht gestattet, Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen und/oder Kontrollnummern oder -zeichen von Wörterfabrik zu verändern oder zu entfernen. Ändert oder bearbeitet die Nutzer*in die Software befugt, sind diese Vermerke und Kennzeichen in die geänderte Fassung der Software zu übernehmen.

 

Der Funktionsumfang des Programms sowie die Hard- und Software-Einsatzbedingungen ergeben sich aus der Dokumentation, die der Nutzer*in elektronisch auf der Webseite zur Verfügung steht.

Anpassungen bzw. Änderungen der Software sowie die Erstellung von Schnittstellen zu Dritt-Programmen durch die Wörterfabrik sind nur geschuldet, soweit diese zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung der vertragsgegenständlichen Software bzw. zur Sicherung des vertragsgemäßen Gebrauchs erforderlich sind. Im Übrigen ist die Wörterfabrik zu Anpassungen bzw. Änderungen nur verpflichtet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird; entsprechende Leistungen sind von der Nutzer*in gegebenenfalls gesondert zu angemessenen und marktüblichen Konditionen zu vergüten.

 

Die Wörterfabrik ist berechtigt, die Vergütung und auch Regelungen dieser Nutzungsbedingungen mit einer schriftlichen Ankündigung von drei Monaten zum Monatsende zu erhöhen. Weitere Vergütungserhöhungen können frühestens jeweils
12 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung vorgenommen werden. Die Erhöhung muss angemessen und marktüblich sein. Die Nutzer*in hat das Recht, der Erhöhung der Vergütung oder der Änderung der Bedingungen zu widersprechen. Widerspricht die Nutzer*in hat Wörterfabrik das Recht das Mietverhältnis innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang des Widerspruchs zu kündigen.

 

3. Abo-Verlängerung und -Kündigung

 

Das Abonnement der EiS-App verlängert sich automatisch zum Ablauf der gewählten Laufzeit um den gewählten Zeitraum (z. B. ein Monat oder ein Jahr).
Das Abonnement ist bis 24 Stunden vor dem jeweiligen Laufzeitende kündbar. Nach Ablauf des Abonnements stehen lediglich die Inhalte und Funktionen der kostenfreien Version der EiS-App zur Verfügung.
Die Kündigung ist über die Website unter “Mein Konto“ möglich.

Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

4. Zahlung

 

Die angebotenen Zahlungsmethoden für die Bezahlung des Entgelts sind auf unserer Website www.eis-app.de wählbar.
Der Bezahlprozess erfolgt über einen beauftragten Dienstleister. Nach Auswahl des gewünschten Bezahlsystems trägt die Nutzer*in ihre erforderlichen Daten in die entsprechend vorgesehenen Datenfelder ein. Der beauftragte Zahlungsdienstleister ist berechtigt, Zahlungen für die Wörterfabrik entgegen zu nehmen.
Die Wörterfabrik behält sich das Recht vor, die angebotenen Bezahlsysteme zu beschränken.

 

5. Widerrufsrecht

 

Sofern Sie sich bei uns zu einem Zweck registrieren, der weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, gelten Sie als Verbraucher*in im Sinne des Gesetzes.

Wenn Sie ein/e Verbraucher*in sind und unsere Software unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (zum Beispiel per Brief, E-Mail oder Internet) erworben haben, steht Ihnen ein Widerrufsrecht gemäß der folgenden Widerrufsbelehrung zu. 

Allerdings erlischt Ihr Widerrufsrecht mit dem Download der kostenpflichtigen Inhalte der Software, denn Sie haben vor Ausführung des Vertrags ausdrücklich zugestimmt, dass Wörterfabrik mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und Sie haben Ihre Kenntnis davon bestätigt, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung
des Vertrags ihr Widerrufsrecht verlieren.

 

Widerrufsbelehrung —–

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Wörterfabrik für Unterstützte Kommunikation UG, Funkstraße 11, 22767 Hamburg, Deutschland, E-Mail: info@eis-app.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich. Die Rückzahlung erfolgt spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Erstattung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Um Ihr Widerrufsrecht gemäß dem vorstehenden Absatz 1 auszuüben, können Sie dafür das nachstehende
Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist:

 

Muster-Widerrufsformular

An: Wörterfabrik für Unterstützte Kommunikation UG, Funkstraße 11, 22767 Hamburg, Deutschland

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir* den von mir/uns* abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden
Waren*/die Erbringung der folgenden Dienstleistung*

Bestellt am*/erhalten am*

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum______________________________

* Unzutreffendes streichen

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

—– Ende der Widerrufsbelehrung

 

6. Erreichbarkeit der App

 

Voraussetzung für die Nutzung der EiS-App in vollem Umfang ist, dass die Nutzer*in über einen Zugang zu elektronischen Medien verfügt, der dem jeweils aktuellen technischen Standard entspricht.
Die Nutzer*in muss sich vor Abschluss des Vertrages informieren, ob die von der Nutzer*in benutzte Hard- und Software die Nutzung der hier zur Verfügung gestellten Dienste der EiS-App ermöglicht.
Mit unserer Probeversion kann die Nutzer*in testen, ob Ihre Hard- und Software die Nutzung der EiS-App ermöglicht.
Das Ziel der Wörterfabrik ist es, dass ihre Dienste stets zugänglich sind, sie haftet hierfür aber nicht. Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit besteht nicht.

 

7. Rechte an der Software

 

Die Nutzer*in ist zur Vervielfältigung des Programms sowie der Dokumentation berechtigt, wenn und soweit dies für die bestimmungsgemäße Nutzung notwendig ist. Die Nutzer*in ist berechtigt, Kopien des Programms zu erstellen, soweit diese zur Sicherung der künftigen Nutzung des Programms sowie zu Zwecken einer den vertragsgemäßen Anforderungen der Nutzer*in entsprechenden Datensicherung und Archivierung erforderlich sind. Die Nutzer*in ist verpflichtet, Wörterfabrik auf Anfrage über Anzahl, Speichermedium und Aufbewahrungsort der angefertigten Kopien zu unterrichten. Die Befugnis der Nutzer*in zur Vervielfältigung des Programm-Codes unter den Voraussetzungen des § 69d Absatz 1 UrhG (Fehlerberichtigung) bleibt unberührt.

 

8. Rechte an geistigem Eigentum

 

Die im Rahmen der EiS-App zur Verfügung gestellten METACOM-Symbole, Videos, Audios und sonstige urheberrechtsfähigen Inhalte und Werke sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur in der EiS-App genutzt und nicht anderweitig gespeichert oder weitergegeben werden.
METACOM-Symbole sind geistiges Eigentum von Annette Kitzinger (www.metacom-symbole.de).
Die Kinder-Gebärdenvideos und Kinder-Audios sind geistiges Eigentum der Wörterfabrik.
Jede nicht vertragsgemäße Nutzung der EiS-App und der bereitgestellten Inhalte, insbesondere zu gewerblichen oder betrieblichen Zwecken, bedarf einer vorherigen Zustimmung der Wörterfabrik in Textform.

 

Wörterfabrik räumt der Nutzer*in das einfache, nicht übertragbare Recht ein, das überlassene Programm im Objektcode sowie die sonstigen Komponenten der EiS-App zum vorausgesetzten vertraglichen Zweck nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen befristet für die Dauer des Abonnements zu nutzen.

 

Die Nutzer*in ist berechtigt, das Programm gemäß den in der Dokumentation angegebenen Systemanforderungen und auf einer dem im Angebot bezeichneten Abo-Plan entsprechenden Anzahl von Endgeräten zu nutzen. Die gleichzeitige Nutzung des Programms auf weiteren Rechnern, Endgeräten oder im Netzwerk ist unzulässig, es sei denn, Wörterfabrik stimmt dem ausdrücklich zu. Im Familien-Abonnement gilt dies für bis zu fünf Geräte. Wörterfabrik kann seine Zustimmung von der Entrichtung einer zusätzlichen angemessenen Vergütung abhängig machen.

Wörterfabrik ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der Einsatz der Software auf einer Ausweich- oder Nachfolgekonfiguration darf dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

 

Ist die Nutzung des Programms auf einem Endgerät der Nutzer*in zeitweise, insbesondere wegen Störungen oder wegen Reparatur- bzw. Wartungsarbeiten nicht oder nur eingeschränkt möglich, so ist sie berechtigt, das Programm übergangsweise auf einem Austausch-Gerät zu nutzen. Bei einem dauerhaften Wechsel des Endgerätes ist die Nutzung des Programms auf dem neu eingesetzten Gerät zulässig; sofern das Programm auf dem zuvor eingesetzten Endgerät vollständig gelöscht wurde.

 

Die Nutzer*in ist zu Änderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen der Software im Sinne des § 69c Nr. 2 UrhG nur insoweit befugt, als das Gesetz solches unabdingbar erlaubt. Bevor die Nutzer*in selbst oder durch Dritte Fehler beseitigt, gestattet sie Wörterfabrik zunächst einen Versuch, den Fehler zu beseitigen. Durch diese Bestimmungen werden die Rechte des Nutzers nach §§ 69c Nr.3, 69d Abs. 2 und 3 und 69e Urheberrechtsgesetzes (UrhG) nicht eingeschränkt.

Die Nutzer*in ist zur Dekompilierung der Software nur in den Grenzen des § 69e UrhG berechtigt und erst dann, wenn Wörterfabrik nach schriftlicher Aufforderung mit angemessener Frist nicht die notwendigen Daten und/oder Informationen zur Verfügung gestellt hat, um Interoperabilität mit anderer Hard- und Software herzustellen.

 

Überlässt Wörterfabrik der Nutzer*in im Rahmen von Nachbesserung, Pflege oder Ergänzungen (zum Beispiel Patches, Ergänzungen des Bedienerhandbuches) oder eine Neuauflage des Vertragsgegenstands (zum Beispiel Update, Upgrade), welche die früher überlassene Software („Altsoftware“) ersetzt, unterliegen diese den Bestimmungen dieser Vereinbarung.

Stellt Wörterfabrik eine Neuauflage der Software zur Verfügung, so erlöschen in Bezug auf die Altsoftware die Befugnisse der Nutzer*in nach diesem Vertrag auch ohne ausdrückliches Rückgabeverlangen von Wörterfabrik.

 

Die EiS-App kann Software von Drittanbietern enthalten, für die zusätzliche Lizenzbedingungen gelten können. Die enthaltene Drittanbieter-Software und deren Lizenzbedingungen können in der elektronischen Dokumentation eingesehen werden.

 

 

9. Mitwirkungs- und Informationspflichten der Nutzer*in

 

Die Nutzer*in hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der EiS-App informiert und trägt das Risiko, ob diese ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht; über Zweifelsfragen hat sie sich vor Vertragsschluss zu informieren.

Die Einrichtung einer funktionsfähigen – und auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Software ausreichend dimensionierten – Hard- und Softwareumgebung für die Software liegt in der alleinigen Verantwortung der Nutzer*in.

 

Die Nutzer*in trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (zum Beispiel durch risikogerechte Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse). Die Nutzer*in wird die Software nur in der aktuellsten, ihr von Wörterfabrik zur Verfügung gestellten
Version verwenden.

 

10. Rechte der Nutzer*in bei Mängeln

 

Wörterfabrik ist verpflichtet, Mängel an der überlassenen Software einschließlich der Dokumentation zu beheben. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte nach den §§ 536 ff. BGB, ggf. in entsprechender Anwendung. Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl von Wörterfabrik durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch Updates.

 

Eine Kündigung der Nutzer*in gemäß § 543 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BGB wegen Nichtgewährung desvertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn Wörterfabrik ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von Wörterfabrik verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für die Nutzer*in gegeben ist.

 

Die Rechte der Nutzer*in wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit diese ohne Zustimmung von Wörterfabrik Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, die Nutzer*in weist nach, dass die Änderungen keine für Wörterfabrik unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben. Die Rechte der Nutzer*in wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern die Nutzer*in zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gemäß § 536a Absatz 2 BGB berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden. Die Nutzer*in trifft im Rahmen des Zumutbaren alle erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung und Mitteilung der Mängel. Sie überlässt Wörterfabrik im Gewährleistungsfall alle in diesem Zusammenhang verfügbaren Informationen und unterstützt die Mängelbeseitigung. Fehlermeldungen sind im Originaltext zu übermitteln.

 

11. Haftungsbeschränkungen

 

Wörterfabrik haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden

(a) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten von Wörterfabrik oder einer ihrer gesetzlichen Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilf*innen beruhen;

(b) wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft bzw. bei Nichteinhaltung einer Garantie;

(c) die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Wörterfabrik oder einer ihrer gesetzlichen Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilf*innen beruhen.

 

Wörterfabrik haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch von Wörterfabrik oder einer ihrer gesetzlichen Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilf*innen beruhen. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Nutzer*in vertrauen darf.

 

Wörterfabrik haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf das sechsfache der monatlichen Miete je Schadensfall.

Die verschuldensunabhängige Haftung von Wörterfabrik nach § 536a Absatz 1, 1. Alternative BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.

Wörterfabrik haftet bei einfach fahrlässig verursachtem Datenverlust nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, der Bedeutung der Daten angemessener Datensicherung durch die Nutzer*in angefallen wäre.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung von Wörterfabrik im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

 

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

12. Updates

 

Die Software kann in regelmäßigen Abständen nach Updates suchen und diese für die Nutzer*in herunterladen und installieren. Der Nutzer*in kann Updates nur von Wörterfabrik oder autorisierten Quellen beziehen. Möglicherweise muss die Nutzer*in ihr System aktualisieren, um Updates zur Verfügung gestellt zu bekommen. Die Nutzer*in erklärt sich damit einverstanden, diese automatischen Updates ohne zusätzliche Benachrichtigung zu erhalten. Updates unterstützen möglicherweise nicht alle vorhandenen Softwarefunktionen oder Dienste der Endgeräte.

 

13. Schlussbestimmungen

 

Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten unsere Datenschutzbestimmungen und das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG. Erfüllungsort ist Hamburg. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

 

Wörterfabrik akzeptiert keine abweichenden Bedingungen der Nutzer*innen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen bestehen.

Ungültige Bestimmungen werden ersetzt durch Bestimmungen, die der beabsichtigten Bedeutung der ungültigen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommen. Gleiches gilt bei Auftreten eventueller Lücken in den Nutzungsbedingungen, die noch ausformuliert werden müssen.

 

Wenn es zu Änderungen der AGB kommt, werden diese der Nutzer*in vorab per E-Mail oder mittels einer anderen geeigneten Form zur Kenntnis gebracht. Widerspricht die Nutzer*in den geänderten AGB nicht innerhalb von sechs Wochen, gelten sie als angenommen.

 

Im Fall eines Widerspruchs kann die Wörterfabrik das Konto der Nutzer*in sperren. Bereits geleistete Zahlungen werden dann anteilig im Verhältnis zur Restlaufzeit erstattet. Auf diese Rechtsfolgen wird die Wörterfabrik in der E-Mail mit den geänderten AGB gesondert hinweisen. In allen Fällen der Beendigung ihrer Nutzungsberechtigung (zum Beispiel durch Rücktritt, Nachlieferung) gibt die Nutzer*in alle Lieferungen der Software unverzüglich heraus und löscht sämtliche Kopien, soweit sie nicht gesetzlich zu längerer Aufbewahrung verpflichtet ist. Die Erledigung und Löschung versichert sie auf Anfrage schriftlich gegenüber Wörterfabrik.

 

Gemäß § 36 VSBG weisen wir Sie darauf hin, dass wir nicht verpflichtet sind an einem Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Von diesem Recht machen wir Gebrauch.